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DAS UNIVERSITÄTS-ÄNDERUNGSGESETZ UNTERSTÜTZT NICHT QUALITÄT UND LEISTUNG AN DEN UNIVERSITÄTEN!

Die zentralen Aufgaben von Universitäten sind Forschung und Lehre. Universitätsgesetze sollen dazu dienen, adäquate Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Mitglieder von Universitäten diese Leistungen im internationalen Wettbewerb optimal erbringen können. Sämtliche Bestimmungen im Universitäts-Änderungsgesetz sind somit dahingehend zu prüfen, ob sie diesen Zielen direkt oder indirekt dienen.
Das Ergebnis einer derartigen Prüfung ist deprimierend. Es entsteht der Eindruck, dass sowohl viele Interessensvertretungen als auch die Interessen des Ministeriums bedient wurden. Die Förderung von Qualität und Leistung in Forschung und Lehre wird jedoch kaum sichtbar. In Kombination mit den gekürzten Geldmitteln (FWF etc.) ergibt dies ein bedrohliches Szenario für die Universitäten und damit für ganz Österreich.
Wir fordern daher die Herausnahme sämtlicher Bestimmungen aus dem Universitäts-Änderungsgesetz, die nicht zur Förderung  von Qualität und Leistung in Forschung und Lehre beitragen.


-19. Februar - Diskussionveranstaltung mit BM Karl
-29. Jänner 2009 - Stellungnahme zur neuen Ministerin
-19. Oktober 2009 - Presseerklärung von UPV, DHV und VSH
-25. Juli 2009 - Kommentar Universitäts-Änderungsgesetz
- 5.März 2009 - Diskussionveranstaltung mit BM Hahn
- 23. Jänner 2009 - Vorsichtiger Optimismus beim Universitätsbudget
- 13. August 2008 - Der UPV zu UG Novellierung
- 13. Juni 2008 - UPV sieht positive Entwicklungsmglichkeiten in der UG-Reform
- 6. Juni. 2008 - Offener Brief an BM Dr. Johannes Hahn
- 8. Mai 2008 - Novelle des UG "ein Schritt zurück"
- 24. November 2007 - (Die Presse) Festveranstaltung des UPV
- 1. Oktober 2007 - Gemeinsame Erklärung der drei Hochschulverbände
- 13. Juli 2007 - Stellungnahme des UPV zur Weiterentwicklung des UG