Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird, ein Bundesgesetz über Privathochschulen erlassen wird und das Fachhochschul-Studiengesetz sowie das Hochschulgesetz 2005 geändert werden
Der Verband der Professorinnen und Professoren der österreichischen Universitäten (UPV) begrüßt die Schaffung qualitätsbasierter Strukturen im privaten Hochschulsektor sowie eine qualitätsbasierte Differenzierung zwischen Privathochschulen und Privatuniversitäten. Eine deutliche Abgrenzung zwischen Privathochschulen und Privatuniversitäten ist aufgrund ihrer Forschungsleistung erforderlich, insbesondere in Hinblick auf das Promotionsrecht, das, wie im vorliegenden Entwurf festgelegt, den Privatuniversitäten vorbehalten bleiben soll. Die Akkreditierung soll ein klares Bild des tertiären Bildungssektors aufgrund international vergleichbarer Kriterien gewährleisten.
Weiterhin wünschenswert wäre eine auch deutlichere Differenzierung zwischen Privatuniversitäten und öffentlichen Universitäten hinsichtlich einer den unterschiedlichen Voraussetzungen (Betreuungsrelationen, Lehrverpflichtungen, etc.) angepassten Berücksichtigung bei der Vergabe von Forschungsförderungsmitteln. Anzustreben wäre schließlich die qualitative Evaluierung der bereits bestehenden Privatuniversitäten im Hinblick auf die Führung des Begriffsteils „-universität“. Auch die Einstufung „Privat-“ wäre hier zu hinterfragen, da diese Institutionen – wenn auch über die Länder – ja Geld aus der öffentlichen Hand beziehen.
Nicht zuletzt muss für eine Einbeziehung nun auch der Pädagogischen Hochschulen in die Qualitätssicherung durch die AQ Austria einschließlich Audits und Entwicklungsempfehlungen eine entsprechende personelle Ausstattung der AQ Austria ausreichend gesichert sein.